Versicherung

Versicherungen im Bergsport sind wichtig!

Dass der Sport in den Bergen durchaus mit einem gewissen Risiko behaftet ist, sollte allseits bekannt sein. Aus diesem Grund sollte sich jeder Bergsportler auch mit dem Thema Versicherungen auseinandersetzen.

Neben der klassischen Unfallversicherungen oder der Auslandskrankenversicherung gibt es noch viele weitere Versicherungen, die durchaus sinnvoll sein können.

Bist Du passionierter Skifahrer, so kann es nützlich sein Dein Material und Deine Ausrüstung zu versichern. Reist Du viel ins Ausland, so ist neben einer Reiserücktrittversicherung auch eine Gepäckversicherung eine Überlegung wert.

Hier informieren wir Dich darüber, wann welche Versicherung für Dich Sinn macht. So bist Du für den Ernstfall bestens abgesichert und kannst ohne Angst in dein nächstes Abenteuer starten.

Ein Akia Rettungsschlitten ohne Patient

Immer auf der sicheren Seite am Berg mit einer Unfallversicherung

So schön die Gebirge dieser Erde auch sind, so bringt jeder Berg auch individuelle Risiken und Gefahren mit sich. Aus diesem Grund sind dort potentielle Quellen für Unfälle stets präsent. Umso besser wenn man im Falle eines Unfalls rundum abgesichert ist. Dann kann man sein Berg-Erlebnis in vollen Zügen genießen, ohne sich dauernd Gedanken machen zu müssen.

Was ist eine Unfallversicherung?

Als Unfallversicherung (auch oft als UV abgekürzt) wird eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls bezeichnet. Diese Folgen beziehen sich sowohl auf akute Folgen, wie medizinische Notfälle, Kosten von medizinischer Erstversorgung, Kosten von Heilbehandlung, Kosten von Rehabilitation, Kosten des Krankentransports etc. als auch auf längerfristige Folgen in Form einer leichten oder schweren Invalidität, in Form sozialer Hilfen, Betreuungsbedarf (Pflegegelder), Umschulungen bei Berufsunfähigkeit. Teilweise wird auch die Todesfolge und Sterbegeld für die Hinterbliebenen abgedeckt und gewährleistet. Der exakte Umfang der Leistungen hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Eine Unfallversicherung deckt immer nur die eigenen Schäden oder die von Mitversicherten ab. Die Schuldfrage spielt hier keine Rolle. Die Versicherung, die den Verursacher eines Unfalls gegen dessen Folgen für andere versichert, ist die Haftpflichtversicherung.

Gibt es Unterschiede zwischen privaten und gesetzlichen Unfallversicherungen?

Bei Unfallversicherungen wird grundsätzlich in Private Unfallversicherungen (PUV) und Gesetzliche Unfallversicherungen (GUV) unterschieden. Diese beiden Versicherungen weisen etliche signifikante Unterschiede auf. Der wichtigste und wohl grundlegendste Unterschied besteht darin, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur dann leistet, wenn der Unfall im direkten Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Diese versicherten Tätigkeiten können berufliche Tätigkeiten, Ersthilfe, Schule, Studium, Kita etc. umfassen. Als Unfall sind plötzliche Ereignisse, die von außen wirken und einen Gesundheitsschaden verursachen sowie Berufskrankheiten versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt außerdem nur im Inland. Bei der privaten Unfallversicherung wird der Leistungsfall weder räumlich noch zeitlich eingeschränkt und der Geltungsbereich umfasst zusätzlich auch Heim, Garten und Freizeit. Zudem sind als Unfall plötzliche Ereignisse, die von außen einwirken und einen Gesundheitsschaden verursachen sowie erhöhte Kraftanstrengungen versichert. Krankheiten sind jedoch meist nicht abgedeckt. Die private Unfallversicherung verfügt eine weltweite, zeitlich uneingeschränkte Geltung, sofern die Versicherungsbedingungen keine dementsprechenden Einschränkungen enthalten. Auch in Bezug auf die konkreten Leistungen unterscheiden sich GUV und PUV. Die exakten Unterschiede hängen jedoch stark von der jeweiligen Unfallversicherung ab und lassen sich nicht pauschal festhalten.

Warum brauche ich eine Unfallversicherung im Bergsport?

Bergsport fällt in den Bereich der Freizeittätigkeiten. Diese sind klassischer Weise nicht durch die Gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Aus diesem Grund sollte man sich auf jeden Fall eine Private Unfallversicherung (PUV) zulegen, wenn man regelmäßig Bergsport ausübt und somit auch potentiellen Unfallgefahren ausgesetzt ist. Verunglückt man ohne eine dementsprechende Unfallversicherung, so läuft man Gefahr, dass man auf den durch den Unfall verursachten Kosten sitzen bleibt und diese vollständig selbst tragen muss.

Mitglieder von Alpenvereinen sind in den meisten Fällen über Vereins-spezifische Versicherungen geschützt. So hat zum Beispiel der DAV einen „Alpinen Sicherheits Service“. Jedes Mitglied des DAV ist automatisch über die DAV-Mitgliedschaft bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten geschützt und abgesichert. Zu den Leistungen gehören neben Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis 25.000€ auch unfallbedingte Heilkosten. Die Leistungen des ASS gelten weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport. Auch andere Alpenvereine bieten für ihre Mitglieder ganz ähnliche Services und Leistungen an.  

Natürlich gibt es auch Berufe, die im Gebirge ausgeübt werden, wie Skilehrer, Bergführer, Hüttenwirt, etc. oder auch ehrenamtliche Tätigkeiten, wie beispielsweise bei der Bergwacht. Hier greifen dann jedoch die GUV oder individuelle Versicherungen des Arbeitgebers bzw. des jeweiligen Vereins. 

Welche Unfallversicherungen gibt es für den Bergsport?

Für Private Unfallversicherung (PUV), die Unfälle im Bergsport abdecken gibt es ein zahlreiches Angebot. Fast jeder große Versicherungskonzern verfügt auch über eine dementsprechende PUV. Hier findest Du einen Vergleich von durch uns empfohlenen Privaten Unfallversicherungen im Bergsport.

 

Was decken Unfallversicherungen für den Bergsport ab?

Welche Punkte durch eine Private Unfallversicherung für den Bergsport abgedeckt werden hängt zum größten Teil von den jeweils vertraglich festgehaltenen Individualleistungen ab. Rein prinzipiell sind, wie bereits erwähnt, plötzliche Ereignisse, die von außen einwirken und einen Gesundheitsschaden verursachen sowie erhöhte Kraftanstrengungen versichert. Krankheiten werden meist nicht abgedeckt, da diese keinen Unfall darstellen. Die versicherungstechnische Abdeckung von Unfällen erstreckt sich auf eine weltweite, zeitlich uneingeschränkte Geltung, sofern die Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen enthalten. Zusätzlich ist die Versicherung einer Rente möglich, deren Höhe individuell festgelegt werden kann. Als Einkommensersatz besteht die Möglichkeit, dass Versicherungen ein spezielles Krankentagegeld anbieten. Leistungen zur beruflichen Wiedereingliederung sind nur in den seltensten Fällen vorgesehen. Auch Todesfallleistungen sind individuell versicherbar. Etliche Versicherungen bieten darüber hinaus auch die Möglichkeit zur Absicherung einer Waisenrente an. Eine umfassende Kostenerstattung für kosmetische Operationen und Zahnbehandlungen sind auf Wunsch des Versicherten bei den meisten Versicherungen möglich. Erstattung von Bergungs- und Transportkosten sowie der medizinisch notwendige Rücktransport sind in den meisten Fällen mit abgedeckt. Falls nicht können diese Leistungen fast immer mit zu gebucht werden. Erweiterung auf Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, Insektenstiche, Infektionen, Vergiftungen, Eigenbewegungen, Ertrinken usw. können ebenfalls als Individualleistung gebucht werden.

Wie hoch sind die Zahlungen durch Unfallversicherungen im Falle eines Unfalls beim Bergsport?

Festgelegte Summen von Zahlungen durch Unfallversicherungen im Falle eines Unfalls im Bergsport gibt es grundsätzlich nicht. Die konkrete Höhe der Zahlungssumme wird individuell zwischen der Versicherung und dem Kunden als Versicherungssumme festgelegt und vertraglich fixiert. Nachträgliche Änderungen sind hier jedoch meist nicht ohne weiteres möglich. Im Normalfall liegt die Versicherungssumme bei einer guten Versicherung zwischen 25.000€ und 55.000€. Der Hauptbestandteil einer privaten Unfallversicherung sind die sogenannten Invaliditätsleistungen. Deren Auszahlungen erfolgen unter Berücksichtigung der jeweils ermittelten Invalidität. Eine Mehrleistung wird erst ab Erreichen eines bestimmten Invaliditätsgrades gewährleistet. Die Höhe der Zahlungssumme ist oftmals auch von den jeweils vertraglich festgehaltenen Individualleistungen abhängig. Kosten für weitere Individualleistungen, die vertraglich nicht abgedeckt sind, werden nicht übernommen.

Wie viel kostet eine Unfallversicherung im Bergsport?

Festgesetzte Kosten für private Unfallversicherungen im Bergsport gibt es im Allgemeinen nicht. Der individuelle Beitrag bemisst sich, wie bei jeder anderen PUV auch, an den versicherten Leistungen, den inkludierten Individualleistungen, der beruflichen Tätigkeit (unterschieden in Gefahrklasse A oder B) und auch der Altersklasse (Kind, Erwachsene, Senioren). Der Beitrag ist im Normalfall in vollem Umfang vom Versicherten zu tragen. In Ausnahmefällen können jedoch auch Unternehmen für ihre Beschäftigten eine private Unfallversicherung abschließen und dann auch den Beitrag tragen.